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Was ist Arbeitsschutz?

Menschengerechte Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzung für funktionierende Betriebsabläufe. Effiziente Arbeitsschutzmaßnahmen, die die Arbeiter vor Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen bewahren, sind besonders wichtig.

Die Richtlinien, mit denen die Arbeiter besonders gesichert werden sollen, sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, im Betrieb besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Diese sind abhängig von der Art des Betriebs und umfassen daher verschiedene Themengebiete. Zum Beispiel sind das:

  • sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung
  • sicherer Arbeitsmitteleinsatz
  • Lärmschutz
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Lastenhandhabung
  • sicherer Umgang mit Gefahrgut

Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber müssen passende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, Mitarbeiter speziell unterwiesen und ausgebildet werden oder auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.

Arbeitsschutz

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Arbeitschutz

  • Warnschutzkleidung
  • Arbeitskleidung
  • Gastro- und Medizin
  • Winterkleidung
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  • Schutzhelme
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Technische Produkte

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  • Erste-Hilfe Artikel

Gemeinsam gesund und sicher in die Zukunft

In jedem Betrieb muss die Arbeitssicherheit gewährleistet sein. Dazu ist es notwendig, alle Mitarbeiter fachgerecht zu unterweisen. Falls eine entsprechende Unterweisung nicht durch den Arbeitgeber selbst stattfinden kann, kommen wir in Ihren Betrieb und führe diese fachkundig für Sie durch.

Was passiert, wenn die Fürsorgepflicht verletzt wird?

So lange am Arbeitsplatz keine Sicherheit gewährleistet ist, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern und auch gerichtlich einklagen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand hergerichtet wird. Der Arbeitgeber kann mit einer Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde rechnen. Der Arbeitgeber kann mit Bußgeldern belegt werden oder auch mit einer Freiheitsstrafe, je nachdem ob die Verstöße fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich sind. Falls es während der Arbeit zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, haftet der Arbeitgeber.

Wie muss eine korrekte Unterweisung ausfallen?

Eine Unterweisung der Arbeitnehmer ist durchzuführen bei der Einstellung, bei Veränderungen der Tätigkeit oder bei der Einführung neuer Technologien/Arbeitsmittel. Diese findet in einem „ausreichenden und angemessenem Umfang während der Arbeitszeit statt. (Siehe auch Paragraf 12 Absatz 1 ArbSchG.) Entweder nimmt der Arbeitgeber diese Unterweisung selbst vor, oder lässt sie durch einen fachkundigen Externen vornehmen. Kontaktieren Sie uns!

Brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitsschutz?

Ja. Und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs. Mindestens eine Sicherheitsfachkraft überwacht die vorschriftsgemäße Gestaltung der Arbeitsplätze und der Umgebung. Vor allem kleine Betriebe bestellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht im Haus, sondern verlassen sich auf externe Sicherheitsprofis.

Müssen die Arbeiter regelmäßig medizinisch untersucht werden?

Wenn eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt, dass Gesundheitsschäden auszuschließen sind, müssen die Arbeiter sich nicht medizinisch untersuchen lassen. Ansonsten müssen sie aber die Möglichkeit dazu haben sofern sie es wollen. (Siehe DGUV-2)

Muss für das Unternehmen ein Betriebsarzt bestellt werden?
Es kann nur dann notwendig sein einen Betriebsarzt zu bestellen, wenn im Betrieb Gefährdungen nach der Verordnung über Gefahrstoffe (GefStoffV) bestehen. Der Arzt untersucht regelmäßig die Mitarbeiter und organisiert Schulungen von Ersthelfern und medizinischem Hilfspersonal.

Kontakt zu uns

Manfred Hamacher - Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbilder für Kran- und Flurförderzeugpersonal

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