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Arbeitssicherheit

Beherrschung und Minimierung von Gefahren für Ihre Sicherheit und Gesundheit

Arbeitssicherheit ist Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Laut Wikipedia ist die Arbeitssicherheit “die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit.”

Der Schutz der Mitarbeiter ist nicht nur aus humanen Gründen eine Priorität in jedem Betrieb. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine funktionierende Arbeitssicherheit unabdingbar: Unfälle und Krankheiten, die in einem ungesicherten Unternehmen Zustande kommen, kosten viel Geld. Sorgfältiger Schutz der Angestellten weist dagegen auf hervorragende Organisation und Führung hin. Dies lässt Rückschlüsse auf die Qualität der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen ziehen. Die Folge ist eine positive Außenwahrnehmung.

Für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist die Geschäftsführung zuständig. Die Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitsplatz entsprechend umfassend unterwiesen werden. Wenn die Geschäftsführung dies nicht selbst gewährleisten kann, kann sie auch einen Externen mit dieser Aufgabe beauftragen.

Unter 10 Mitarbeitern ist eine Beratung ausreichend, bei über 600 Mitarbeitern muss sich ein freier Mitarbeiter um das Thema Arbeitssicherheit kümmern. Den Rest regelt die Betriebsstruktur. 

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Kontakt zu uns

Manfred Hamacher - Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbilder für Kran- und Flurförderzeugpersonal, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte und Hubarbeitsbühnen

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